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Allgemeine Geschäftsbedingungen

DER INTERFACE MEDIEN GMBH  |  STAND: MAI 2013

Diese Allgemeinen Vertragsgrundlagen gelten für sämtliche Leistungen zwischen interface medien und dem Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als das interface medien ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

I. Werk- und Dienstleistungen

Für Leistungen, die eine Werk- oder Dienstleistung der interface medien zum Gegenstand haben, gelten folgende Bestimmungen:

  1. Urheberrecht / Nutzungsrechte
    1. Urheberrecht

      Verträge zwischen dem Kunden und interface medien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Diese Verträge stellen grundsätzlich Urheberwerkverträge dar und sind auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den jeweiligen Werkleistungen gerichtet. Sämtliche Leistungen der interface medien GmbH unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Dies gilt auch dann, wenn die Voraussetzungen eines urheberrechtlichen Schutzes (z.B. Schöpfungshöhe) im Einzelfall nicht gegeben sind.  

    2. Nutzungsrechte

      Die interface medien überträgt dem Kunden die für den Zweck des Vertrages erforderlichen Nutzungsrechte. Es wird grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung der interface medien GmbH zulässig. Die vorgenannten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über. Der Kunde wird durch Vorschläge oder Weisungen nicht Miturheber der durch interface medien erstellten Werke.

    3. Veränderungen und Namensnennung

      Sämtliche Werke, Entwürfe und Webdesigns bzw. Designvorschläge dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der interface medien durch den Kunden verändert werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, ganz oder teilweise Nachahmungen oder Kopien zu fertigen. Verstößt der Kunde gegen vorstehende Bestimmungen, ist interface medien berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten brutto Auftragssumme (Vergütung) zu verlangen. interface medien hat jederzeit das Recht auf Urheberbenennung. Im Rahmen von Webprojekten hat interface medien Anspruch darauf, mit dem entsprechenden Link auf die eigene Website, im Impressum der Kunden-Website genannt zu werden. Bei Verstößen gegen das Rechts auf Namensnennung gelten die Regeln des Urheberrechtsgesetzes.

    4. Verschwiegenheit

      Der Kunde ist nicht berechtigt, Inhalte seines Angebotes/Vertrages Dritten zur Kenntnis zu bringen, soweit diese Inhalte nicht öffentlich zugänglich sind.

  2. Vergütung von interface medien

    interface medien hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung zzgl. MwSt. Soweit keine weitere Regelung getroffen wurde, ergibt sich die Vergütung aus dem jeweiligen Angebot.

    Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart. Soweit die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, kann interface medien von seinem Vertragspartner die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, durch die interface medien die angemessene Vergütung gewährt wird. Im Übrigen gelten die Regeln der §§ 32 ff . Urheberrechtsgesetz.

  3. Fälligkeit der Vergütung
    1. Zahlungsbedingungen

      Soweit keine andere Regelung getroffen wurde, wird die vereinbarte Vergütung wie folgt fällig:

      1. Bei einem Auftragsvolumen von unter 5.000 € netto, werden 50% der Auftragssumme mit Erteilung des Auftrags fällig. Der Restbetrag wird spätestens mit Freigabe/Lieferung fällig. Das Werk gilt zwei Wochen nach Stellung der Schlussrechnung als freigegeben.

      2. Bei einem Auftragsvolumen von 5.000€ netto und mehr, werden 25% der Auftragssumme bei Auftragserteilung, 50% der Auftragssumme bei Freigabe/Lieferung des Layouts und/oder der Konzepte/Entwürfe und weitere 25% bei Abschluss der Arbeiten (z.B. Onlinestellung) fällig.

    2. Fälligkeit der Abschlussrechnungen und Verzug

      Abschlussrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf der zehn Werktage kommt der Kunde ohne weitere Erklärung der interface medien in Verzug.

    3. Aufrechnung

      Die Aufrechnung gegen Ansprüche der interface medien ist ausgeschlossen, soweit sie nicht mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erfolgt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, es sei denn, es beruht auf demselben Rechtsverhältnis.

  4. Zusatz- und Fremdleistungen

    Zusatzleistungen werden, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde, nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Zusatzleistungen sind insbesondere:

    1. Content-und Dateneinpflege
    2. ibase Benutzerhandbuch
    3. ausgearbeitete Anleitungen
    4. Dokumentationen des Quellcode
    5. Benutzerschulung

    interface medien ist in Abstimmung mit dem Kunden berechtigt, Fremdleistungen Dritter, die für die Vertragsdurchführung notwendig sind, im Namen des Kunden zu beauftragen. Der Kunde ermächtigt interface medien hierzu und erteilt eine entsprechende Vollmacht auf Anforderung. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber interface medien, diese von etwaigen Ansprüchen Dritter im Bezug auf Fremdleistungen freizustellen.

  5. Rücktrittsrechte
    1. Rücktritt wegen unterbliebender Mitwirkung

      Kommt der Kunde den ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens sechs Wochen nicht nach oder verzögert er schuldhaft die Fertigstellung und kann das Projekt deshalb nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums abgeschlossen werden, ist interface medienberechtigt, pauschal ¾ der vereinbarten Vergütung zu verlangen und das Projekt zu beenden. interface medien steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

      Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, im Einzelfall eine geringere Belastung von interface medien aufgrund der Verzögerung nachzuweisen.

    2. Weitere Rücktrittsrechte

      Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches aufgrund eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder einer bei der interface medien eingehenden schriftlichen Kreditauskunft, aus der sich die Kreditunwürdigkeit des Kunden ergibt, gefährdet, so kann interface medien vom Vertrag zurücktreten. Offene Rechnungen werden mit dem Rücktritt sofort fällig. Für noch nicht erbrachte Leistungen kann Zahlung vor der Durchführung der Arbeiten verlangt werden, wenn der Auftraggeber die Ausführung der weiteren Arbeiten wünscht.

  6. Haftung
    1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Werke gleich welcher Art (z.B. Bilder, Print, Video, Texte, Software und Webanwendungen, etc.) urheberrechtlichen Schutz zu Gunsten Dritter genießen können. Ferner können gewerbliche Schutzrechte Dritter (z.B. Patent-, Geschmacks- und Gebrauchsmusterechte) betroffen sein. Deshalb empfiehlt interface medien dem Kunden grundsätzlich, vorab eine Recherche (Markenrecherche, Recherche im Bezug auf Geschmacksmuster, etc.) durchzuführen, um etwaige Konflikte frühzeitig auszuschließen. interface medien schuldet eine derartige Recherche nicht, ohne dass diesbezüglich eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
    2. Soweit der Kunde interface medien konkrete Vorgaben im Bezug auf die zu erstellenden Inhalte / Darstellungen (z.B. Markenname, Logo, Lichtbilder, Anordnung von Inhalten) macht, haftet der Kunden ausschließlich für etwaige Verletzungen von Schutzrechten und/oder dem Urheberrecht Dritter im Bezug auf diese Vorgaben. interface medien haftet dem Kunden insoweit nicht. Für den Fall, dass interface medien im Bezug auf die Verletzung von Schutzrechten und/oder Urheberrechten Dritter im Sinne der Ziff . 5.2 1. HS in Anspruch genommen wird, kann interface medien die hierdurch anfallenden Kosten (z.B. Rechtsanwaltskosten) und/oder Schadensersatz von dem Kunden ersetzt verlangen.
    3. interface medien haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für jene Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. interface medien haftet ferner uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden, sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
    4. interface medien haftet ferner für solche Schäden, die nicht von den vorstehenden Absätzen erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, wenn und soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von interface medien beschränkt sich dabei jedoch auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
    5. Die Regelungen des 6.3 gelten für sämtliche Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung (inkl. Schutzrechtsverletzungen, Urheberrechtsverletzung, Verstöße gegen das UWG). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

II. Leistungen im Zusammenhang mit ibase

Im Bezug auf die Software ibase gelten ergänzend zu den vorstehenden Regelungen folgende Regelungen:

  1. Änderungen des Kunden an der ibase Software bedürfen der Zustimmung durch interface medien. Die ibase Software darf nur zu dem im Angebot bestimmten Zweck verwendet werden.
  2. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängel der ibase Software – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr.

III.  Leistungen im Zusammenhang mit SEO-Suchmaschinenoptimierung

Ausgenommen von den vorstehenden Regelungen sind Verträge über Suchmaschinenoptimierung. Dem Kunden ist bekannt, dass der Erfolg einer Suchmaschinenoptimierung von den jeweils aktuellen Algorithmen der jeweiligen Suchmaschine und damit von Dritten abhängig ist. Hier gelten folgende Bedingungen:

  1. Erfolg von SEO Maßnahmen

    Die Interface medien schuldet nicht den Erfolg von SEO Maßnahmen und dass Erreichen bestimmter Platzierungen im Rahmen von Suchergebnissen von Suchmaschinen (z.B. Google) in Bezug auf die Website des Kunden. interface medien schuldet keine dauerhafte Verbesserung von Suchergebnissen/Platzierungen in Bezug auf die Website des Kunden.

  2. Haftung für SEO Maßnahmen

    Dem Kunden ist bekannt, dass Algorithmen von Schmaschinen (wie z.B. Google) ständigen Veränderungen unterliegen und bestimmte Platzierungen in Bezug auf bestimmte Suchwörter nicht garantiert werden können. interface medien haftet zudem nicht für etwaige Abstrafungen der Kundenwebsite durch Suchmaschinenbetreiber aufgrund von SEO Maßnahmen. Insbesondere haftet interface medien nicht für Maßnahmen im Rahmen von Linkaufbautätigkeiten. Ferner haftet interface medien nicht in Bezug auf gewerbliche Schutzrechte. Dies gilt insbesondere für die Verletzung von Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrecht.

IV.  Leistungen im Zusammenhang mit Keyword Advertising

Ausgenommen von den vorstehenden Regelungen sind Verträge über Keyword-Advertising (z.B. Google Adwords).

  1. Kontosteuerung

    Soweit keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, ist interface medien Urheber der jeweiligen Anzeigen. Ferner ist interface medien alleinverantwortlich für die Steuerung des jeweiligen Keyword-Advertising-Kontos (z.B. des Google Adwords Konto). Hierzu gehört auch, soweit individualvertraglich keine abweichende Regelung getroffen wurde, die Steuerung des jeweiligen Budgets. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit kann der Kunde das Konto mit den jeweiligen Anzeigen von interface medien erwerben. Der Preis richtet sich nach den Erstellungskosten der Anzeigen, der Kunde hat für den Erwerb 100% dieser Summe zu zahlen.

  2. Haftung

    interface medien haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der jeweiligen Keywords und/oder Anzeigen soweit diese vom Kunden vorgegeben und/oder freigegeben wurden. Insbesondere haftet interface medien nicht in Bezug auf gewerbliche Schutzrechte. Dies gilt insbesondere für die Verletzung von Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrecht

V. Affiliate Marketing

Ausgenommen von den vorstehenden Regelungen sind Verträge über sog. Affiliate Marketing. interface medien haftet nicht für die Affiliates und ihr Handeln. Insbesondere schuldet interface medien keine Überprüfung der Affiliates, die sich für das Partnerprogramm des Kunden bewerben.

VI. Allgemeine Bestimmungen für sämtliche Leistungen

  1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des einheitlichen UN-Kaufrechts (USG).
  3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der interface medien.
  4. Gerichtsstand ist Münster.
  5. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht betroffen. Die Parteien verpflichten sich, an der Vereinbarung einer Regelung mitzuwirken, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst weitgehend zur Geltung bringt und diese ersetzt.