Nie mehr Kostenfalle Online-Shop?

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Online-Shops sind seit kurzem zum Handeln gezwungen. Am 01. August 2012 sind neue gesetzliche Regeln zum Schutz der Verbraucher in Kraft getreten. Ziel ist es die Transparenz beim Online-Handel zu verbessern. Versteckte Kosten und sogenannte Abo-Fallen sollen so nicht mehr möglich sein und durch einen klar gekennzeichneten „Button“ soll jeder Bestellvorgang eindeutig bestätigt werden müssen. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) veröffentlichte zu diesem Zweck Handlungsempfehlungen für Betreiber von Online-Shops.

In den meisten Online-Shops und Plattformen sind diese Regelungen bereits umgesetzt und machen so kaum Änderungen nötig. Dennoch ist es wichtig darauf zu achten, dass die neuen Bestimmungen tatsächlich vollständig umgesetzt werden, da ansonsten auch mit Abmahnungen durch Mitbewerber zu rechnen sei und zudem das Image des Online-Shops leiden könnte.  Am wichtigsten jedoch ist, dass bei Nicht-Einhaltung der Regelungen der Vertrag als unwirksam gilt.

Das neue Gesetz umfasst dabei nicht nur die eindeutige Kennzeichnung des Buttons zum Kaufabschluss sondern auch welche Informationen dem Verbraucher vor dem Vertrags- bzw. Kaufabschluss zur Verfügung gestellt werden müssen.

Buttonkennzeichnungen:

Zulässige Kennzeichnungen: Unzulässige Kennzeichnungen:
„Zahlungspflichtig bestellen“„Kaufen“„Einkauf abschließen“„Kostenpflichtig bestellen“„Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“ „Bestellen“„Bestellung abschließen“„Bestellung abgeben“„Weiter“„Anmeldung“

Vorabinformationen:

  1. Merkmale der Ware
  2. Mindestlaufzeit des Vertrages
  3. Gesamtpreis mit Preisbestandteilen  und abgeführte Steuern / Berechungsgrundlage
  4. Liefer- und Versandkosten
  5. Weitere Steuern und Kosten (z.B.: Zoll)

Einschränkung B2B Online-Shop

Einzige Einschränkung des Gesetzes ist die Begrenzung auf B2C-Geschäftsbeziehungen. Das bedeutet Online-Shops, die ihr Angebot ausschließlich an andere Unternehmen und nicht an den Endverbraucher richten sind von den Neuerungen nicht betroffen. Meistens ist es aber nur schwer auszuschließen, dass auch Endkunden auf den Online-Shop zugreifen. Deshalb ist es in den allermeisten Fällen sinnvoll den Shop anzupassen und somit auf Nummer sicher zu gehen.

Inwiefern diese Maßnahme zum Verbraucherschutz durch den Gesetzgeber nun von Erfolg gekrönt ist, gilt es in den nächsten Wochen und Monaten zu beobachten.

 

(jom)

 

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Jochen Meiring hat seinen M.A. in Kommunikationswissenschaft an der WWU Münster gemacht. Als Experte für Content Marketing setzt er sich immer wieder mit neuen Trends im Onlinemarketing auseinander. Seine Kreativität und Neugier kann er in den unterschiedlichsten Kundenprojekten und im Blog von interface medien ausleben.