Wie Sie Ihren Onlineshop vor Betrügern schützen

So schützen Sie Ihren Onlineshop vor BetrügernBetrug in Onlineshops wird meist aus der Perspektive des Verbrauchers beleuchtet. Die Gefahr von sogenannten Fakeshops ist nicht zu vernachlässigen. Allerdings gerät dabei die andere Seite des Betrugsgeschäfts oft in den Hintergrund. Denn ebenso wie Fakeshop-Betreiber gibt es auch auf der vermeintlichen Kundenseite Betrüger, die die Schwachstellen eines Onlineshops auszunutzen versuchen.

Auch durch die DSGVO hat sich die Problematik für die Shop-Betreiber noch einmal verschärft. Einerseits sollen die Daten des Kunden bestmöglich geschützt und anonymisiert werden, andererseits ist eine Identifikation und ein Abgleich der Daten oftmals notwendig, um Betrüger zu entlarven. Hinzu kommt, dass viele Shop-Betreiber Konfrontationen mit ihren Kunden aus dem Weg gehen, um negative Bewertungen zu vermeiden. Aus Furcht vor einem unkontrollierbaren Imageverlust nehmen sie materiellen Schaden in Kauf.

Wir zeigen Ihnen 7 Betrugsmaschen und wie Sie sich als Onlineshop-Betreiber davor schützen können.

Trick 1: Na klar zahle ich … nicht!

Der Eingehungsbetrug (also das Bestellen in dem Wissen, die Rechnung nicht begleichen zu wollen) war nach einer Studie von ibi research im Jahr 2015 die häufigste Betrugsform.

Schutz: Hiervor schützen Sie sich am besten, indem Sie die Kreditwürdigkeit Ihrer Kunden durch Dienstleister oder die Kreditkartenunternehmen selbst überprüfen lassen. Eine andere Maßnahme ist beispielsweise die Möglichkeit zur Zahlung auf Rechnung nicht für Neukunden anzubieten.

Trick 2: Der unendliche Neukunde

Onlineshops werben häufig mit Rabatten und Gutscheinen für Neukunden. Ziel ist es, diese Kunden anzulocken, von der Qualität der Waren und Dienstleistungen zu überzeugen und sie zum wiederholten Einkauf im eigenen Shop zu bewegen. Betrüger versuchen sich den angebotenen Rabatt mehrfach zu sichern, indem sie verschiedene E-Mail-Adressen nutzen und/oder Adressen von Freunden oder Verwandten für den Versand angeben.

Schutz: Grundsätzlich sollten die Daten mit dem bisherigen Datenbestand abgeglichen werden, um Dopplungen auszuschließen. Deshalb sollte bei einer Registrierung immer auch der Name und nicht nur die Mail-Adresse abgefragt werden. Auch doppelte Lieferanschriften sollten kontrolliert werden.

Trick 3: Aus alt mach neu, garantiert! (Der Umtausch-Trick)

Die Garantie der Ware ist abgelaufen. Betrüger lassen sich davon jedoch nicht abhalten. Sie kaufen die gleiche Ware einfach noch einmal. Anschließend nutzen Sie die Garantiezeit der neuen Ware, schicken jedoch die alte Ware mit der abgelaufenen Garantie zur Reklamation ein und behalten die neue. So erhält der Betrüger entweder ein nagelneues Produkt zum Nulltarif oder (falls das defekte ersetzt wird) gar zwei neue Produkte zum Preis von einem.

Schutz: Solche Betrugsversuche lassen sich am besten verhindern, indem sie auf dem Lieferschein die Seriennummer des Produktes angeben und diese mit dem retournierten Produkt abgleichen.

Trick 4: „Das muss ein Fehler sein. Ich will mein Geld zurück!“

Bei dieser Betrugsmasche nimmt der Betrüger sofort nach der Überweisung eine Rückbuchung vor. Dazu baut der Betrüger zum Beispiel absichtlich einen kleinen Rechtschreibfehler in der Überweisung ein. Falls die Bank trotzdem die Überweisung vornimmt, kann er sich im Anschluss auf den Fehler berufen und zurückbuchen. Haben Sie als Verkäufer die Ware zu diesem Zeitpunkt bereits verschickt, erhalten Sie vermutlich weder Geld noch Ware zurück.

Schutz: Vollkommen schützen können Sie sich vor dieser Masche nicht. Allerdings sollten Sie die Ware unter Umständen nicht sofort verschicken, um etwaige Rückbuchungen eventuell noch rechtzeitig zu bemerken.

Trick 5: Den Verkäufer im Dreieck springen lassen (Dreiecksbetrug)

Hierbei gibt sich der Betrüger als Interessent für Ihre Ware aus, gleichzeitig bietet er die gleiche Ware selbst zum Verkauf an. Statt seiner eigenen Zahlungsdaten gibt er demjenigen, der an einem Kauf seiner Ware interessiert ist, Ihre Zahlungsdaten. Derjenige, der sich also für die vermeintliche Ware des Betrügers interessiert, bezahlt die Ware bei Ihnen. Da Sie jedoch nur Kontakt zum Betrüger hatten, senden Sie nach Eingang der Zahlung die Ware an den Betrüger. Dieser hat so also nie für die Ware bezahlt. Theoretisch könnte Ihnen als Verkäufer das egal sein, schließlich haben Sie Ihr Geld erhalten, meinen Sie? Weit gefehlt, denn je nach Bezahlart kann der Betrogene über Dienste wie PayPal seine Zahlung zurückfordern und dann wurden Sie um Ihre Ware betrogen.

Schutz: Dieser Trick ist glücklicherweise mit einem eigenen Onlineshop gut zu vermeiden. Hierbei kann sich kein Betrüger ohne Weiteres dazwischenschalten. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass Betrüger Waren Ihres Sortiments auf anderen Plattformen als private Verkäufer anbieten. Stutzig sollten Sie werden, wenn sich nicht nur Liefer- und Rechnungsanschrift des vermeintlichen Kunden unterscheiden, sondern auch der Name.

Trick 6: „Ich bin es, glaub mir!“ (Identitätsdiebstahl)

Beim Identitätsdiebstahl geben sich Betrüger als jemand anderes aus und versuchen für die Bezahlung ihr Alter Ego bzw. die fremde Identität zu missbrauchen. Entweder nutzen sie die Möglichkeit per Lastschriftverfahren zu bezahlen oder sind durch Phishing an fremde Daten gelangt. Meist machen die Identitätsdiebe von der Möglichkeit Gebrauch, alternative Lieferadressen zu hinterlegen und lassen die Ware an ein anonymes Postfach oder eine Packstation liefern.

Schutz: Ein Schutz ist schwierig, da Sie als Händler beweisen müssen, wer die Ware bestellt hat. Als Händler versuchen Sie einerseits an die Ihnen zustehende Bezahlung zu kommen, andererseits sehen Sie sich in solchen Fällen mit dem Problem konfrontiert, gegen vermeintliche Opfer vorgehen zu müssen, da Sie den eigentlichen Dieb nicht ausfindig machen können.

Trick 7: Der Abholtrick

Beim Abholtrick bezahlt der Betrüger per PayPal, bittet aber darum die Ware von einem Freund abholen zu lassen. Händigen Sie nun also dem vermeintlichen Freund die Ware aus, kann der Betrüger behaupten, die Ware nie erhalten zu haben. Aufgrund des fehlenden Nachweises, dass die Ware an denjenigen ging, dessen Adresse bei PayPal hinterlegt ist, kann der Betrüger seine Zahlung bei PayPal von Ihnen zurückfordern.

Schutz: Von diesem Trick sind in der Regel nur private Verkäufer betroffen. Als Unternehmen sollten Sie davon Abstand nehmen, die Bezahlung per Überweisung oder PayPal zuzulassen und gleichzeitig die Ware abholen zu lassen. Entweder Sie versenden die Ware, sodass Sie den Versand nachweisen können oder nehmen bei Abholung in der Firma nur eine direkte Bezahlung bar oder per Karte an. Falls Sie eine Abholung trotzdem möglich machen wollen, müssen Sie auch hier abgleichen können, dass es sich beim Abholer um denjenigen handelt, der die Ware bezahlt hat. Lassen Sie sich also einen Ausweis zeigen, gleichen Sie die Daten mit den Zahlungsdaten ab und lassen Sie sich den Empfang schriftlich bestätigen.

Risikobewertung

Diese Betrugsmaschen haben natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie zeigen aber deutlich, dass auch Onlineshops mit einigen Herausforderungen zu kämpfen haben, um sich vor Betrug zu schützen. Hierzu arbeiten natürlich auch die Zahlungsdienstleister und Kreditkartenunternehmen mit einer Risikobewertung, die sich aus den Personendaten des Käufers, der Lieferadresse und des geografischen Ortes auf Grundlage der IP zusammensetzt.

ibase Shop

Zusätzlich arbeiten wir eng mit Partnern wie Payone oder Schufa zusammen. So können Kunden dann direkt bei der Registrierung oder ihrer ersten Bestellung überprüft werden. Andere Partner wie Klarna übernehmen sogar das Risiko, sodass Sie im Shop beispielsweise Rechnungszahlung inkl. Abwicklung anbieten können.

Weiterhin hilfreich sind eigene Regeln zur Rechnungsabwicklung. So bieten manche Onlineshops die Bezahlung per PayPal oder Rechnung erst ab einer bestimmten Anzahl von Bestellungen oder nur bis zu einer bestimmten Summe an. Auch unser ibase-Shopsystem enthält bereits einige dieser Basis-Funktionen, lässt sich aber auch gezielt nach Ihren Wünschen konfigurieren. Wir bei interface medien gestalten Ihren Onlineshop so kundenfreundlich und gleichzeitig sicher wie nur möglich.

Gerne beraten wir Sie, erstellen ein schlüssiges Konzept für Ihren Onlineshop und stellen den Kontakt zu den entsprechenden Anbietern her, um die bestmögliche und sichere Zahlungsabwicklung zu gewährleisten.

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Jochen Meiring hat seinen M.A. in Kommunikationswissenschaft an der WWU Münster gemacht. Als Experte für Content Marketing setzt er sich immer wieder mit neuen Trends im Onlinemarketing auseinander. Seine Kreativität und Neugier kann er in den unterschiedlichsten Kundenprojekten und im Blog von interface medien ausleben.


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